Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Es gilt eine Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten.

Mit der Pflegeversicherung wird das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Im Versicherungsfall wird durch Geld- und Sachleistungen die erforderliche Pflege im Ganzen oder zumindest teilweise gewährleistet. Somit werden auch die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst übernommen.

Ziel der Pflegeversicherung

Es ist das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange Zeit in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Durch die Unterstützung von pflegenden Angehörigen und ambulanten Pflegediensten kann das ermöglichst werden.

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?

Leistungen erhalten alle, die einen anerkannten Pflegegrad haben und zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Dabei sind die Geld- und Sachleistung an die Pflege zweckgebunden.

Pflegegeld

Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher erhalten ein monatliches Pflegegeld, wenn sie Unterstützung und Pflege von Angehörigen oder Betreuern zu Hause erhalten. Das Pflegegeld wird nur im Rahmen der häuslichen Pflege gewährt.

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können monatliche Pflegesachleistungen beanspruchen, wenn sie durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause gepflegt werden. Wir rechnen diese Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de