Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch V geregelt und umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von einer Pflegekraft durchgeführt werden müssen. Diese werden in Leistungsgruppen unterteilt.
Eine Pflege gemäß SGB V ist notwendig, wenn Sie in Ihrem häuslichen Umfeld medizinische Versorgung benötigen und diese nicht selbst oder mit Hilfe von Angehörigen übernehmen können. Sie benötigen dafür eine Verordnung zur „Häuslichen Krankenpflege“ von Ihrem Hausarzt.
Kostenübernahme
Für die Kosten einer Behandlungspflege kommt die Krankenkasse auf. Die Kosten aller medizinisch notwendigen Maßnahmen müssen übernommen werden. Vor Genehmigung der Pflege wird geprüft, ob die Maßnahmen die Krankheit heilen, Beschwerden lindern oder die Verschlimmerung der Beschwerden vermieden werden soll.
Die Dauer einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt. Eine Erstverordnung ist für einen Zeitraum von 14 Tagen möglich. Je nach Gesundheitszustand des Patienten kann eine Folgeverordnung beantragt werden.
Leistungen im Detail
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Kompressionsverbände
- Medikamentengabe
- Medizinische Einreibungen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Messung des Blutzuckers
- Messung des Blutdrucks
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Kathederpflege
- Stomabehandlung bei Entzündungen
- Wärme- und Kälteträger
- Infusionen